23. Dezember 2025
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Auf Initiative der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg hat sich die Energieministerkonferenz am 5. Dezember 2025 in Stralsund klar für eine konsequente Weiterentwicklung der urbanen Energiewende ausgesprochen. Die Länder betonen, dass die Bundesregierung regionale Unterschiede künftig stärker berücksichtigen müsse, insbesondere die besonderen Anforderungen wachsender Städte mit hohem Energiebedarf. Im Fokus des Beschlusses stehen der Erhalt des Positivtrends beim Ausbau von Dach-Photovoltaik, die Stärkung von Mieterstrom- und Gemeinschaftsmodellen und der effiziente und sozialverträgliche Ausbau der Verteilernetze. Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Katharina Fegebank: „Mit Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien können wir nicht nur klimaneutral heizen, sondern auch die Dekarbonisierung entscheidend vorantreiben.“
Mit ihrem Beschluss unterstreicht die Energieministerkonferenz die zentrale Rolle der Großstädte für das Erreichen der Klimaziele. Städte bringen aufgrund ihrer Dichte und Dynamik besondere Voraussetzungen für die Energiewende mit. In urbanen Räumen konzentriert sich ein großer Teil des Energieverbrauchs, denn über 70 Prozent aller Menschen leben in Deutschland in Großstädten oder in deren Umland.
„Wir müssen sicherstellen, dass die Energiewende nicht nur in der Fläche funktioniert, sondern auch in den Städten, dort, wo viele Menschen leben und arbeiten. Die urbane Energiewende ist ein Motor für Innovation, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung. Für uns in den Metropolen ist die Verknüpfung von Energie-, Wärme- und Verkehrswende von besonderer Bedeutung, um Lebensqualität auch in Zukunft zu sichern“, erklärt Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin.
Dach-Photovoltaik als Treiber der Energiewende in Städten
Die Energieministerkonferenz sieht den Ausbau der Photovoltaik auf Dächern als einen zentralen Baustein der urbanen Energiewende und zugleich als wesentlich für die Sektorenkopplung. Dach-Photovoltaikanlagen nutzen vorhandene Flächen effizient, ermöglichen eine dezentrale Stromerzeugung direkt in der Stadt und bieten vielfältige Teilhabemöglichkeiten für Eigentümerinnen und Eigentümer, für Gewerbe, für Mieterinnen und Mieter über Mieterstrom- und Gemeinschaftsmodelle sowie für Bürgerenergieprojekte. Besonders kleine PV-Anlagen unter 30 kWp spielen dabei eine wichtige Rolle, da diese den mit Abstand größten Anteil aller sich am Netz befindenden Anlagen ausmachen. Die Energieministerinnen und -minister sowie -senatorinnen aller 16 Bundesländer sprechen sich daher einstimmig dafür aus, eine Form der Einspeisevergütung beizubehalten.
„Solarstrom soll in der Stadt für alle zugänglich bleiben, ob durch eigene Anlagen, über Mieterstrom oder gemeinschaftliche Projekte. Dafür brauchen wir klare, unkomplizierte Regelungen und Planungssicherheit für alle Beteiligten, von Unternehmen über Wohnungsbaugesellschaften bis hin zu Bürgerinnen und Bürgern“, betont Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Bremen.
Verteilnetzausbau: Finanzierung sichern, Effizienz steigern
Der Beschluss der Energieministerkonferenz unterstreicht, dass der Umbau der Energienetze entscheidend für das Gelingen der Energiewende ist. Dabei stehen Stadt und Land vor unterschiedlichen Aufgaben: Im ländlichen Raum besteht die Herausforderung zunehmend in der Integration der Stromerzeugung in die Stromnetze. In Städten steigt zugleich die Nachfrage nach Strom stark an, beispielsweise durch Elektromobilität, moderne Heizsysteme, neue Produktionsprozesse und den wachsenden Bedarf durch Rechenzentren. Um diesen Wandel zu bewältigen, fordern die Länder ausreichende Mittel für den Aus- und Umbau der Verteilnetze. Dazu gehört vor allem die Erhöhung der Netzkapazitäten, um in Städten den wachsenden Verbrauch decken zu können und erneuerbare Energien im ländlichen Raum besser einspeisen und transportieren zu können. Ein verlässlicher, sozialverträglicher regulatorischer Rahmen ist dafür unerlässlich.
Wärme- und Energieversorgung verbunden weiterentwickeln
Die Länder stellen in ihrem Beschluss klar, dass eine gelingende Energiewende mehr erfordert als den Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor. Entscheidend sind auch die Transformation der Wärmeversorgung, die Steigerung der Energieeffizienz und die Stärkung der Sektorenkopplung.
„Die Wärmeversorgung der Zukunft läuft zunehmend über Strom: Mit Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien können wir nicht nur klimaneutral heizen, sondern auch die Dekarbonisierung entscheidend vorantreiben. Dafür muss der Bund die richtigen Weichen stellen. Er muss die Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien im Gebäudeenergiegesetz verlässlich fortführen und attraktive Förderbedingungen schaffen, damit die Wärmewende bezahlbar wird.“, erläutert Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg die Intention des Beschlussvorschlages.
Besonders in Städten wird Wärme zunehmend über Stromnetze bereitgestellt, etwa durch Großwärmepumpen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). Diese übernehmen in großen Städten eine doppelte Funktion: Sie sichern nicht nur die Wärmeversorgung, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Stromerzeugung. Die Energieministerkonferenz bittet mit ihrem Beschluss daher die Bundesregierung, diese Bedeutung der KWK für beide Sektoren bei künftigen energiepolitischen Maßnahmen zu berücksichtigen.